Breaking News: Hessen: Aussetzung der Anwendung von § 23 Abs. 1a StVO (Handyverbot) bis zum 31.1.2021

Wie ich eben dem Internetauftritt des DARC entnehmen konnte ist das Verbot Mobilfunk ohne Freisprecheinrichtung zu betreiben in Hessen bis zum 31. Jan 2021 ausgesetzt.

Näheres könnt ihr der Homepage des DARC https://www.darc.de/home/ beziehungsweise dem Facebookaufritt des DARC https://www.facebook.com/196452593737217/posts/2974840272565088/ entnehmen.

Achtung das gilt bisher nur für das schönste aller Bundesländer. Solltet ihr Hessen verlassen gilt weiterhin das Verbot.

vy 73, Mathias DL8ZAJ

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