Am Freitag dem 4. Oktober hatte Pidi, DF5ZI im Rahmen des OV Abends einen kurzen Vortrag über die BEMFV Novelle gehalten. Hier noch einmal eine kurze Zusammenfassung von Pidis Vortrag:
Neues zu EMVU - Herzschrittmachergrenzwerte auf EU Level normali-
siert -
- Die 26. BImSchV und die zugehörige Verordnung "BEMFV" wurden im
August 2013 geändert.
- Für die Grenzwerte für "aktive Körperhilfen" gilt jetzt
DIN EN50527 statt bisher die nationale DIN VDE 0848.
Diese Grenzwerte liegen für die interessierenden Frequenz-
bereiche auf dem Niveau der unveränderten Personenschutzgrenz-
werte.
Die Technik muß jetzt also genauso viel aushalten wie die
Personen...
- Beispiele für erforderliche Sicherheitsabstände:
28MHz, FB33 3-El. Beam:
100W, bisher 10m Abstand, jetzt 5m Abstand
750W, bisher 30m Abstand, jetzt 15m Abstand
145MHz, 9 ele Yagi:
100W, bisher 20m Abstand, jetzt 8m Abstand
750W, bisher 50m Abstand, jetzt 20m Abstand
- ACHTUNG wichtige Neuerungen:
- Es ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn ohne abgegebene
Selbsterklärung eine Sendeanlage > 10W EIRP betriebsbereit
gehalten wird !
(Die Selbsterklärung ist ein Privileg der Funkamateure,
alle anderen Betreiber müssen kostenpflichtig eine Standort-
bescheinigung erstellen lassen).
- Das WATT32 Rechenprogramm ist bereits angepasst, für Download
und zugehörige Infos siehe DARC Webseiten und www.df3xz.de